Zeit für Veränderung
Zeit für Veränderung 

Kosten und AGB´s

Kosten

 

Einzelsitzung

 

Das Informationsgespräch (max.30 Min) ist grundsätzlich unverbindlich und kostenfrei. Hier steht das  gegenseitige Kennenlernen (z.B. können Sie sich vorstellen mit mir zu arbeiten?) im Vordergrung. Ich werde soweit möglich Ihre Fragen beantworten. Es handelt sich hierbei nicht um eine Therapiestunde. Diese kann gerne im Anschluss angeführt werden, soweit es Ihr und mein Zeitplan zulässt bzw. wenn wir das bereits im Vorfeld so ausgemacht haben.

Für alle Therapien erhebe ich für die erste angefangene Stunde 60,- Euro Honorar.

Wird die erste Stunde überschritten, rechne ich 10 Minutengenau a 10,- Euro ab. Die Bezahlung erfolgt in bar im Anschluss an die Sitzung.

 

Gruppensitzung

 

Autogenes Training und Muskelentspannung nach Jakobson ist je eine geschlossene Gruppe.  Ein Kurs besteht aus 8 Unterrichtseinheiten je 60 Minuten. Das Gesamtpaket von 8 Unterrichtseinheiten beläuft sich auf 100,- Euro / pro Person bei einer Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen.

Die Bezahlung kann auf einmal in der 1. Kursstunde oder Einzeln im Anschluss an jede Kursstunde in bar erfolgen.

 

Klangerlebnis oder Klangreise ist jeweils eine offene Gruppe, die meist Mittwochs und Freitags angeboten wird. Unter der Rubrik Aktuelles sind die jeweiligen aktuellen Termine über einen Button ersichtlich, über die man sich auch anmelden kann. Die Kosten für die Teilnahme beläuft sich auf 15,- €. Wenn die Gruppe ausfällt z.B. wegen Urlaub oder Krankheit, dann steht das ebenfalls in der Rubrik Aktuelles.

 

Klanganwendung (nach Walter Häfner)

Dies ist eine Einzelanwenung auf der Klangliege in Kombination mit Klangschalen und Gongs. Diese Sitzung kostet 60,-Euro

 

Anfahrtskosten

 

Komme ich zu Ihnen nach Hause oder in die Firma, erlaube ich mir pro Anfahrt eine Kilometerpauschale von 0,50 Euro /Km zu berechnen. Diese ist bitte vom Organisator des Kurses ebenfalls in bar im Anschluss an die Kursstunde zu entrichten.

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts abweichendes schriftlich vereinbart wurde

2.

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Heilpraktikers für Psychotherapie, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker für Psychotherapie, zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.

3.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht

behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.

In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung

der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

 

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

 

1.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass

er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Beratung, Diagnose

und Therapie des Klienten anwendet.

2.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.

3.

Es werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch

nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind.  Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann

nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Methoden

ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder

therapiert werden will, hat der das dem Heilpraktiker für Psychotherapie gegenüber zu erklären.

4.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

 

 

§ 3 Mitwirkung des Klienten

 

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist aber

in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist,

insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- Diagnoseauskünfte

nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

 

§ 4 Honorierung des Heilpraktiker für Psychotherapie

 

1.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Klient vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Heilpraktikers für Psychotherapie aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.

2.

Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Klienten bar gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Klient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.

Vermittelt der Heilpraktiker für Psychotherapie Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht

(z.B. Laborleistungen) ist der Heilpraktiker für Psychotherapie berechtigt, die von dem Dritten

in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Klienten

in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz 2. abzurechnen.

In Quittungen und Rechnungen sind diese

Beträge gesondert ausgewiesen. Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist berechtigt für die Vermittlung begleitender Leistungen beim Klienten eigene Honorare geltend zu machen.

4.

Lässt der Heilpraktiker für Psychotherapie Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikers für Psychotherapie. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.

5.

In den Fällen der Absätze 3. Und 4. ist der Heilpraktiker für Psychotherapie von den Beschränkungen

des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Klienten zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und

sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn

§ 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker für Psychotherapie und Dritten anzuwenden wäre;

unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.

6.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktiker für Psychotherapie nicht gestattet.

7.

Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Klienten für empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar,

das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers für Psychotherapie keinen Einfluss hat.

Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die

vom Heilpraktiker für Psychotherapie empfohlen oder verordnet und vom Klienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.

8.

Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln

ist dem Heilpraktiker für Psychotherapie oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte vom Heilpraktiker für Psychotherapie in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt werden.

 

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte

 

1.

Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt

eine Direktabrechnung mit Dritten nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

2.

Soweit der Heilpraktiker für Psychotherapie den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte.

Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient.

Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung

 

1.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Behandlung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklichen Zustimmung des Klienten. Auf die

Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und

anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

2.

Absatz 1. ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.

Absatz 1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden, und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

3.

Der Heilpraktiker für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte).

Dem Klienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz 2. bleibt unberührt

4.

Sofern der Klient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker für Psychotherapie kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

§ 7 Rechnungsstellung

 

1.

Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Klient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung

2.

Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Klienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung.

3.

Wünscht der Klient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker für Psychotherapie dies entsprechend mitzuteilen.

 

§ 8 Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt

nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr  in freier Auslegung durch eine

Bestimmung zu ersetzen, die dem Verwendungszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Mein Angebot richtet sich an Erwachsene

Bevor sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie sorgfältig die

ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN zu lesen

 

Terminvereinbarung

Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen sollte, nehmen Sie einfach solange im Wartebereich platz.

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich bitte an oder sprechen auf den Anrufbeantworter. Ich rufe Sie dann baldmöglichst zurück.

Die Vereinbarung beinhaltet auch, dass der/die Klient(in) den vereinbarten Termin pünktlich einhält oder rechtzeitig, d.h. spätestens 24 Stunden vorher absagt. Falls der/die Klient(in) unentschuldigt den Termin nicht wahrnimmt, muss ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Stundenhonorars berechnen.

 

Ablauf

Nach erfolgreicher Terminvereinabrung, erfolgt in der Praxis ein Ausführliches Aufnahmegespräch um Ihren momentanen körperlichen und seelischen Zustand zu ermitteln. Des Weiteren legen wir einen Verlaufsplan, sowie die geeignetst Methode fest. Die komplette Therapie oder Beratung ist individuell und kann deshalb zwischen einer und mehrern Sitzungen variiren.

 

Kostenübernahme

Heilpraktiker für Psychotherapiekosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommnen. Bekommen sie die Heilpraktiker für Psychotherapiekosten von Ihrer privaten Zusatzversicherung oder von der Beihilfe erstattet, erkundigen Sie sich bitte über die Modalitäten, gegebenenfalls werden auch hier nicht die vollen Kosten übernommen.

 

Hier finden Sie mich

Heilpraktikerin für Psychotherapie

 

Herrnholzstraße 6

89362 Schnuttenbach bei Offingen

Rufen Sie einfach an

 

08224/2064108 (AB)

bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter.

Ich werde Sie baldmöglichst zurückrufen.

Mobil: 01738026211

oder schreiben Sie mir eine Mail 

praxis.bessei@web.de 

 

Termine nur nach Vereinbarung

 

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© Yvonne Bessei